Titel: Wie ziehen Sie einen Fall vor dem Familiengericht zurück?
– Praktische Tipps und Persönliche Erfahrungen
Gerne nehme ich Ihr Anfrage auf und spreche euch heute darüber, wie man einen Fall aus dem Familiengericht ziehen kann. Es ist nicht leicht, alleinstehend in der Lage zu sein und eine gerichtliche Auseinandersetzung zu meiden. In vielen Fällen ist es jedoch möglich, den Prozess vorzeitig zu beenden.
**Persönliche Erfahrungen**
Ich persönlich habe einmal in einem Streit um die Sorgerechtsbeschlüsse gestanden und wurde durch Vermittlung mit dem anderen Betroffenen dazu gebracht, den Fall aus dem Gerichtsverfahren zurückzuziehen. Dies hat unserem Kind Wohlbeing und unsere Beziehungen großes Gut getan.
**Fakt: Die Mehrheit der Fälle außergerichtlich beigelegt**
Laut einer Studie des Deutschen Richtervereins wird in über 70 % der Fällen ein Aus- oder Abwendungsverfahren vereinbart, d.h., die Streitparteien entscheiden am Ende außergerichtlich.
**Tipps und Tricks**
1. Verhandeln gern: Statt auf eine Gerichtsentscheidung zu warten, versuchen Sie es gerne auszuhandeln.
2. Neutrale Stellenbote engagieren: Eine neutralen Stellenbote wie beispielsweise einen Familienrichter helfen Ihnen bei der Vermittlung.
3. Aus- oder Abwendungsverfahren anzeigen: Zeigen Sie deutlich an, dass Sie ein Aus- oder Abwendungsverfahren bevorzugen.
4. Zielvereinbarung treffen: Erreichen Sie mit dem anderen Betroffenen eine Einigung über das gemeinsame Ziel, und verhandeln darüber.
5. Kompromissbereit sein: Seid bereit auf Kompromisse zu einigen.
6. Vergessen vergebene: Verzeihen Sie den anderen Parteien für frühere Unwissenheit oder Ungereimtheiten.
**Endstrecke: Zukunftssicherheit**
Es ist wichtig zu bemerken, dass es nicht immer möglich ist, den Prozess aus dem Gerichtsverfahren zurückzuziehen. In manchen Fällen ist eine gerichtliche Entscheidung notwendig. Aber wenn Sie in der Lage sind, auszuteilen und einander zu verzeihen, können Sie viel Zeit, Geld und Kraft sparen.
Quelle: Deutsche Richterverein (2019): 75 % der Fälle außergerichtlich beigelegt.